Sonntag, 15. Juni 2008

Eine bedauerliche Richtungsentscheidung

Der Rat der Weisen der föderalen Kleinstaaterei ist vergangenen Dnnerstag zusammengekommen. Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass sich auch ein Weiser darunter befindet, aber es handelt sich hierbei lediglich um die Ministerpräsidenten der Bundesländer. Doch diese hatten ausgestattet mit der Kulturhoheit der Länder die Gelegenheit eine richtungsweisende Entscheidung in der Rundfunkpolitik zu treffen.

Im genauen ging es um den Spielraum, den den öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet gelassen wird. Mit der nun getroffenen Entscheidung wurde den grauen Elefanten nicht viel Leine gelassen. ARD und ZDF sollen lediglich sendungsbezogene Angebote im Internet einstellen dürfen, pressähnliche Angebote werden explezit ausgeschlossen. Diese Entscheidung ist keine endgültige Einigung unter den Ministerpräsidenten, stellt aber die Eckpunkte dar, was in Zukunft zu erwarten ist.

Damit wird den Rundfunkanstalten und deren Angebote im Internet ein klarer Riegel vorgeschoben. Noch brüten die Juristen in den Anstalten darüber, was genau erlaubt sein wird, aber ein ausführliches Nachrichtenportal scheint in Zukunft nicht mehr denkbar. Am Rande wurde außerdem vorgegeben, dass Rundfunkinhalte maximal sieben Tage zum Abruf im Netz stehen dürfen. Dies macht einen schlichtweg steinzeitlichen Eindruck, angesichts der Bekanntgabe der britischen BBC diese Woche, sein Archiv der letzten 80 Jahre im Netz zugänglich zu machen.

Zugebener Maße ist die Entscheidung in einem engen Rahmen gefällt worden. Der Druck seitens der Lobby aus privaten Rundfunkveranstaltern und Presseunternehmen war hoch, denn sie sahen ihre Pläne für eine effektives Erlößmodell im Internet in Gefahr. Bislang verdient kaum jemand mit Information im Netz echtes Geld, ein gebührenfinaziertes Konkurrenzangebot würde dies nicht gerade erleichtern. Deshalb gab es auch seitens der EU-Kommission ein Druckpotential, da sie seit Jahren die Rundfunkgebühr als unzulässige Subvention und somit als Wettbewerbsverzerrung sieht. Unter solchen Umständen ist die Entscheidung nicht sonderlich überraschend, aber eine stärkeres Eintreten der Ministerpräsidenten für den öffentlichen Rundfunk wäre wünschenswert gewesen.

Doch genau bei dem Begriff "Rundfunk" setzen die Kritiker der öff. rechtl. Internetangebote an. Denn der Auftrag der Rundfunkanstalten erstreckt sich, wie der Name es ja auch bereits sagt, auf Rundfunk. Die Frage ist, ob er sich auch dadurch begrenzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem seiner Rundfunkentscheidungen dem Anstalten eine Entwicklungsgarantie zugesichert. Mit den Jahren haben sich Audio- und Videoihalte im Internet nun zusehend weiterentwickelt und eine klare Trennung fällt immer schwerer. Und wenn dies so weitergeht, wird der klassische Rundfunk zwangsläufig eingehen und mit ihm die Gebührenfinanzierten Anstalten.

Wünschenswert wäre dies nicht, denn auch in den Zeit nach den Frequenzknappheit hat sich der öff.-rechtl. Rundfunk bewährt. Abseits aller Disskussionen über Programmqualität kann ihnen ein entscheidender Beitrag zu der Breite politischen Berichterstattung bescheinigt werden. Einen solchen Anlaufpunkt in einem privatwirtschaflichen Umfeld wäre auch im Internet wünschenswert, schließlich ist es noch immer eine Spielwiese der halb- und Nichtinformation. Also wenn es auch kein Rundfunk ist, bedeutet es nicht, dass es auch seinen Nutzen hat. ARD und ZDF sollen zwar nicht komplett ins Netz abwandern, aber ein gewisses Engagement wäre dennoch sinnvoll. Insofern haben die Ministerpräsidenten mit ihrem Entschluss die falsche Richtung eingeschlagen, indem sie einem entscheidenden qualitativen Beitrag im deutschsprachigen Internet einen Riegel vorschieben.